Was ist ein Verkehrswert?

Dazu findet man im Baugesetzbuch (BauGB) unter

§ 194 Verkehrswert

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wie ermittelt man einen Verkehrswert?

Dem Sachverständigen stehen drei normierte Verfahren zur Verfügung. Für sehr außergewöhnliche Objekt kann der Sachverständige, auf spezielle nicht normierte Verfahren zurückgreifen.

Welche normierten Verfahren gibt es für die Verkehrswertermittlung?

Als normierte Verfahren bezeichnet man die Verfahren die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) § 8 Abs. 1 aufgeführt sind.
Dies sind Vergleichswertverfahren einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung § 15 und § 16 ImmoWertV,
das Ertragswertverfahren §§ 17 – 20 ImmoWertV und
das Sachwertverfahren §§ 21-23 ImmoWertV.

Wie wählt man das richtige Verfahren aus?